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21/04/2014 09:55

Außerordentliches in der Liturgie des Osterkreises

Der Lobpreis der österlichen Dienste wird in den Tagesdiensten fortgesetzt. Zunächst singen oder sprechen wir bis zum Morgengebet oder Morgendienst am Fest Christi Himmelfahrt nach dem eröffnenden Aufruf „O HErr, öffne Du unsere Lippen“ und dessen Doxologie „Ehre sei dem Vater und dem Sohne und dem Heiligen Geiste“ das kürzeste biblische Osterlob – das „Halleluja“.

Auch kehren die biblischen Lobgesänge (Kantika) in den Tagesdiensten und Tagzeitgebeten zurück. Zur Erinnerung, die biblischen Loblieder werden nicht gesungen – in der Fastenzeit (Quadragesimä) und in den Aufbruchswochen. Die nächste Aufbruchswoche wird im Pfingstkreis stattfinden, in der Woche vor der 1. Psalmwoche, also nach dem 4. Sonntag nach Pfingsten.

Es gehört zum festlichen Charakter des Osterkreises, dass mittwochs und freitags keine Abstinenztage beachtet werden. Von daher wird an den erwähnten Tagen die allgemeine Litanei nicht gebetet, auch die Litaneidienste entfallen. Dies gilt bis zur Novene vor Pfingsten. Die einzige Ausnahmen sind die Zulassungs-, Segnungs- und Weihedienste, bei denen die allgemeine Litanei im Sinne der Weihebitten verwendet werden soll.

Auch möchte ich gerne noch in Erinnerung rufen, dass wir in der Festoktave, der sogenannten österlichen weißen Woche in allen Gottesdiensten keine Amtsstolen oder Obergewänder in sonstigen liturgischen Farben verwenden – in allen Diensten wird das weiße Ornat getragen. Und die Talarfarbe richtet sich nicht nach dem Amtsauftrag, sondern nach der Amtsstufe. Das heißt, dass alle Angehörigen der bischöflichen Stufe ihre Amtstracht in entsprechender Farbe tragen.

felix