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02/04/2014 12:45

Passionszeit vor Ostern

Mit der Passionszeit, in welcher wir geistlich und gläubig den Mysterien unseres Heils im HErrn Jesus Christus begegnen, beginnt indirekt der Osterkreis. In diesen heiligen Tagen beschließen wir die österliche Bußzeit durch unterschiedliche Feiern der Absolution.

Um den geistlichen Gehalt dieser liturgischen Periode hervorzuheben, entfernen wir aus unseren Anbetungsstätten jeglichen Schmuck: – Schnittblumen, Topfpflanzen, Ambo- und Altarantependien. Ebenso können im Kirchenraum vorhandene geistliche Darstellungen, Bilder und Kreuze mit einem roten oder violetten Tuch zugedeckt werden. Ferner sollen die Eingangsglocke und jegliche Musikinstrumente, sowie die Orgel verstummen, deren Gebrauch nur soweit zulässig ist, um die geistlichen Gesänge und Lieder sehr leise zu unterstützen. Die Ausnahme von dieser Regel gilt nur für den Gründonnerstag bis zur Tageseucharistie, da an diesem Festtag sowohl Schmuck, als auch Glocken- und Instrumentenklang zulässig sind. Nach dieser Tageseucharistie sind auch selbst die Leuchtergefäße zu entfernen, der Altar und sonstige Bilder in die Trauerfarbe zu hüllen und das Kreuz bis zur Sakramentsfeier zu verhüllen.

Eine weitere Ausnahme von obgenannten Regeln gilt für den Palmsonntag, dessen festlicher Charakter den Gebrauch von Musikinstrumenten erlaubt.

Die Morgendienstlesung vom Sonntag, dem 6. April, ist Ex. 39, 32-43.

Im übrigen gelten die gleichen liturgischen Regeln wie in Quadragesimä angegeben. Da die Passionszeit ein Teil Quadragesimä ist, sind die allgemeinen Zusätze für die Gottesdienste unter 5.3. zu finden.


thomas