25/11/2011 12:49 Katholisch-apostolische Bewegung
In der Entstehung meines Gebetsapostolates war keineswegs die Form oder das Verständnis der göttlichen Anbetung problematisch. Vor meinem eigenen Bischof besaß ich keine Geheimnisse – er selbst teilte meine Überzeugung. Er nahm verschiedene Engeldienste wahr und hielt die heilige Eucharistie für die Angehörigen der katholisch-apostolischen Bewegung in den Kapellen ihrer Gemeinden in Holland. Meine Ausbildung aber vertraute er einem anderen Bischof an, den ich zutiefst verehrte, welcher jedoch sowohl mir, als auch meinen Mitbetern schriftlich untersagte, Konfessionsfremden die hl. Kommunion zu reichen. Das Beten war uns erlaubt, und den im Rahmen der Anbetung konfessionsübergreifenden Dienst hätten wir wahrnehmen dürfen, aber nicht die Quelle der Anbetung, die allerheiligste Eucharistie. Mein Ungemach war, daß zu jener Zeit mein eigener Bischof starb, und der Bischof, welchem ich anvertraut war, mit seinem Synodalrat meinen Dienst mißbilligte und wortwörtlich das Darreichen der heiligen Eucharistie an andere, konfessionsfremde Personen unter Androhung der Kirchenstrafe verbot. Die gesamte Korrespondenz von damals habe ich archiviert, und gerne hoffe ich, daß dieselbe auch im betreffenden Ordinariat aufgehoben wurde. Trotzdem habe ich Verständnis für die Haltung meines Ausbildungsbischofs und der Behörde seiner Kirche. Es gibt nämlich auch solche Priester, welche die Regel ihrer Kirchen bewußt brechen, und sich gleichzeitig zu jenem Glauben bekennen möchten, welchen sie absichtlich mißachten.
Anstatt in dieser Situation eine neue Kirche und Konfession zu gründen, setzten wir den Dienst des Kniens vor dem HErrn fort – in seinem Werk und für dasselbe, welches die lebendige Kirche Gottes ist, unermüdlich und amtsverbindlich zu beten. Als wir sodann nicht mehr innerhalb dieser Konfession anbeten durften, in welcher die Angehörigen der katholisch-apostolischen Bewegung mit uns zuvor kommuniziert hatten, blieben wir dort, wo wir zuvor unsere Anbetung verrichtet haben. Die Interkommunion bedeutet ja nicht, daß es in beiden Konfessionen gleiche kirchliche Regeln gibt. Aber dieselbe drückt eine kirchenrechtliche Gemeinschaft darin aus, was man tut. Unser Beitrag im göttlichen Werk stellt keinen Regelbruch des Verständnisses dar, weder der Interkommunion, noch des anglikanischen Bekenntnisses, und legitimiert unseren Dienst für alle Bekenntnisse aus unseren Konfessionen heraus. Dies wird vornehmlich durch die deklarierte Haltung der Anglikaner gerechtfertigt.
Somit betrachten wir die unteilbare Kirche Jesu als das Werk unseres Heiligen, des allmächtigen Gottes, und die Verheißung an Abraham, daß seine Nachkommen zahlreicher sein würden als Sand am Meer oder als Sterne im Himmel, nicht als die Vielzahl der Kirchen und Konfessionen, sondern als die Summa aller Getauften. Dieselbe bekennen wir, für sie leben und beten wir, zum Ruhm des Namens Jesu Christi.
felix
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