29/06/2011 11:52 Frauenamt
Alle unsere Überlegungen und alle prophetischen Äußerungen zusammenfassend, haben wir in der Versammlung des Klerus während der 16. Heiligen Ordnung die Konstitution des Divinale oder der göttlichen Dienste, Ämter und Ordnungen als endgültiges Papier unserer amtskollegialen Beschließung zur Frauenordination angenommen.
Wir sind grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Amtsverständnis des Musterwerkes der 1835 ausgesonderten Apostel zu London göttlich ist und der kirchlichen und biblischen Ordnung entspricht. Dort unterschied man zwei Arten von Amt: Das unmittelbare und das durch das unmittelbare Amt weitergereichte mittelbare Amt. Das unmittelbare Amt kennzeichnet die Erwählung oder die Weihe im Mutterleib.
Der hebräische Begriff „Nasar“, welchen die Apostel in Albury bei Josef, dem Sohn Israels, als Grundlage des kirchlichen Amtes verstanden und in die Amtsstruktur (Ephraim und Manasse = Engel und Erzengel) übernommen haben, findet seine gesetzliche Grundlage in der mosaischen Verordnung der Weihegelübde (Nasireat). Dieses Weiherecht gründet in der vorgeburtlichen Weihe Josefs und schließt jede Weihe im Mutterleib ein. Auf diese Weise wurden alle alttestamentlichen Propheten geweiht und für den Altardienst, selbst für jenen des alttestamentlichen Priestertums befähigt.
Auch das mittelbare Amt im Alten Testament kennt die Fortführung der Amtsweihe im Mutterleib. Nicht nur der Same des Vaters, der ein geweihter Priester war, sondern auch die Zugehörigkeit der Mutter zum priesterlichen Geschlecht, übermittelte das Weihepriestertum im Mutterleib.
Die christliche Haushaltung wurde niemals im politischen Sinne revolutionär umgesetzt, so dass es in der Wertung von Mann und Frau gesellschaftsbedingt Unterschiede zwischen der Gleichstellung im Taufsakrament und der Wertung im Stand des heiligen Amtes gab. Deshalb hat das Apostelzeugnis von 1835, um Könige und Priester in ihrem nationalen Dienst zu stärken, die Herrschaft des Mannes über der Frau noch vertreten müssen. In ihrem Zeugnis mahnten sie die Gesellschaftsverantwortlichen, die Gottesgabe des Apostelamtes anzunehmen, da sonst die Konsequenzen drohten, nämlich die Absetzung der staatlichen Könige und Priester. Daher nehmen wir an, dass sich die Apostel in London ihrer Verantwortung wohl bewusst waren, als sie ihr apostolisches Amt und das Werk nicht fortführen wollten. Vielmehr haben sie ihre Gemeinden sowie die ganze Christenheit der geistlichen Mutter, der Kirche übergeben, damit der Ratschluss Gottes in dessen unmittelbarem Werk fortgesetzt werde.
„Die Köpfe werden rollen“, schrieb Apostel Carlyle, und sie sind gerollt – zur Stunde unserer Berufung, als wir die Eigenverantwortung übernehmen mussten, war die Macht Gottes (Exousia) von den Königen auf ihre Nationen, von den Männern auf die ganze Familie und von den Priestern auf den Bereich des privaten Glaubens übergegangen.
Die „Vorschriften für den Kirchendienst und die kirchliche Verwaltung“ in den Katholisch-apostolischen Gemeinden beinhalteten bereits vor 150 Jahren Regeln, welche in den meisten, wenn nicht sogar in allen Kirchenabteilungen undenkbar waren, so z. B. den Diakonissendienst (§137.-139.), die Zulassung von Frauen zu weissagen (§86. Abs. 5) und nicht zuletzt besaßen die Frauen in den KAG das Stimmrecht (§158.** gem. §153.).
Um all diese Umstände zu würdigen, haben wir die apostolische Konstitution angenommen. Wir verstehen sie als Zeugnis unseres Amtes und als Bestandteil der Weiheriten im Divinale.
Link zur Apostolischen Konstitution und zum Divinale:
http://www.ordinariat.org/html/amt.html#Divinale
felix & thomas
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