21/02/2011 11:23 Ordinarium Quadragesimae (2011)
Am letzten Wochenende ist die Ordnung der Gebete mit den Lesungen und Psalmen für alle liturgischen Dienste und für die Hausandacht für die österliche Bußzeit erschienen. Damit wäre der Kreis der neuverfassten Tagesgebete abgeschlossen, da die meisten Gebete anhand der alten und der neuen aktuellen Versammlungsgebete verschiedener Kirchenabteilungen (Orthodoxie, Lateiner und Anglikaner) aus eigener Feder stammen.
Bereits in der Musterliturgie waren im Morgen- und Abenddienst die Gebete nach der Kollekte als Zusatzgebete (Addendum oder Additiva) bezeichnet, welche jedoch nur nach Bekanntgabe in den Zirkularen an besonderen Tagen ersetzt, an den Feiertagen und Festoktaven regelmäßig vervollständigt, aber ansonsten stets verwendet wurden. Seit einem Beschluß vom Jahr 1990 war vorgesehen, diese Gebete durch Tagesgebete und Gebetsanliegen zu ersetzen, resp. gelegentlich im Kirchenjahr zu verwenden, so dass sie in der Liturgie nicht mehr als feste Gebete geblieben sind.
Die Tagesgebete richten sich in der Regel nach den Tagesgedanken, welche die Lesungen der einzelnen Tage vorgeben. Während sie in der Vorfastenzeit nicht gesprochen werden, da man die unterschiedlichen persönlichen Anliegen kaum zusammenfassen kann, entsprechen sie in Quadragesimä auch den Tagesgedanken nicht. Vielmehr sind sie als geistliche Wegbegleitung der Buße gesetzt, welche der Absolution vorangeht, und dem Glaubenden dadurch einen Hinweis auf das Leiden, Sterben und die Auferstehung Jesu geben sollen.
Die Fastenzeit hat seit jeher 3 Teile, wovon zwei in unserem Ordinarium Quadragesimä zusammengefasst sind – die erste vor dem Fastenquatember als Beichtzeit mit Gewissensprüfung bis zur Nachtwache des Sündenbekenntnisses am Quatember, anschließend die zweite als Zeit der Bußübung bis zur Passionszeit. Unser Ordinarium endet mit dem Altarreiniungsdienst, mit welchem die 3. und letzte Periode der Fastenzeit beginnt – die Absolutionszeit.
Die Besonderheit des Ordinariums ist, dass es sowohl dem liturgischen Dienst in den kirchlichen Versammlungen, als auch dem liturgischen Privatgebet der Hausandacht zugute kommt. Allerdings ist es in der Christenheit nicht unüblich, im privaten Gebet liturgisch mit der Kirche zu beten. Dabei gibt es zwei Einschränkungen, liturgische Sündenbekenntnisse sind nach der Ordnung der hl. Schrift altargebunden und die priesterliche (auch die große) Fürbitte amtsgebunden.
Eine weitere Besonderheit der Gebetsordnung Quadragesimä ist, dass in den täglichen Eucharistiefeiern die Tagesgebete als einziges Versammlungsgebet verwendet werden; während man an den HErrentagen in der Feier der Heiligen Eucharistie die Gebete für die Zeit und für die Woche verrichtet, entfallen dieselben wochentags.
Wie im liturgischen Dienst, sollte man in der Hausandacht während Quadragesimä den großen Lobpreis weder sprechen noch singen, sondern einfach auslassen.
Dieses Ordinarium wird um Quinquagesimä im Internet zum Lesen verfügbar sein und zugleich als elektronischer Ausdruck veröffentlicht.
felix
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